Camping- und Hunderegeln

Wir sind eine Camper-Gemeinschaft - Zusammenhalt und wertschätzende Kommunikation ist uns in jeder Situation wichtig!

  • Private gekennzeichnete Bereiche der Campingplatzbetreiber sind unbedingt zu beachten und zu respektieren. Es ist untersagt, Stallungen, Maschinengarage, Heu- und Strohstadel ohne Begleitung des Campingplatzbetreibers zu betreten. Maschinen und Traktoren die zum Betrieb des Bauernhofes außerhalb der Garage stehen dürfen nicht  betreten  bzw. beklettert werden
  • Hunderegeln 

    • Wir können Ihnen gegen eine geringe Tagesgebühr und Kaution einen flexiblen Zaun zur Verfügung stellen.
    • Es stehen an ausgewiesenen Plätzen "Hundekotsammler" mit Beutel zur Verfügung, sollte am Platz etwas "passieren", bitte diese zu nutzen und in Abfallbehälter entsorgen.
    • Gassi gehen sollten Sie jedoch grundsätzlich mit Ihrem Hund nur außerhalb des Campingplatzes. Die Hinterlassenschaften bitte wegräumen.
    • Bitte den Hund entweder an der Leine führen oder einen Beißkorb umbinden.
    • Lassen Sie Ihren Hund nicht zu lange alleine! Auch grundsätzlich entspannte Hunde können in einer fremden Umgebung nervös und ängstlich sein. Fängt der Hund dann auch noch zu kläffen und heulen an, ist das nicht nur unangenehm für die Nachbarn, sondern auch der pure Stress für Ihren Hund.
    • Lärmbelästigung durch permanentes Bellen muss unter allen Umständen vermieden werden.
    • Auf Anfrage ist ein Gesundheitszertifikat vorlegen. Tierbesitzer sind für alle Schäden verantwortlich, die ihre Tiere dem Campingplatz und/oder Dritten zufügen
    • Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis auch für CamperInnen, die mit Hunden keine oder schlechte Erfahrung haben / hatten.
    • 1. Hund frei, jeder weitere Hund Nebensaison 2,00 €, Hauptsaison 3,00 € / Tag, höchstens 2 Hunde.
    • Unsere Luna ist sehr kontaktfreudig und wird standardmäßig einen Beißkorb tragen. Sollte unsere Luna im Campingplatz ihr Geschäft verrichten, bitten wir um Ihre Information!
  • Die internen Vorschriften des Campingplatzes dienen dem Schutz aller Kunden, die sich im Campingbereich aufhalten.
  • Verpflichtungen Die Regeln legen die Verpflichtungen fest, die für Camper während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz vorgegeben sind, und regeln die Nutzung der Einrichtungen und Ausstattung des Campingplatzes.
  • Zutritt zum Campingplatz setzt die Akzeptanz und vollständige Einhaltung dieser Vorschriften voraus, die bei Bedarf durch zusätzliche Regeln ergänzt werden können, die vom Betreiber als notwendig erachtet werden, um einen reibungslosen Betrieb und die Sicherheit des Campingplatzes zu gewährleisten. Die Mitarbeiter des Campingplatzes sind verpflichtet, die Vorschriften durchzusetzen und Verstöße zu melden. Das Nichtbefolgen der Vorschriften durch Gäste des Campingplatzes ist für einen Platzverweis ausreichend.

ANMELDUNG DER CAMPER / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Bei Reservierung ist ein Anzahlung von 20 % auf Stellplatzpreis  zuzüglich der angegebenen / reservierten Personen für die Gesamtaufenthaltszeit zu leisten. Diese Vorauskasse wird bei der finalen Abrechnung berücksichtigt. Nicht enthalten ist Strom, div. Leihobjekte sowie Ortstaxe. Der Beleg der geleisteten Vorauskasse ist bei der persönlichen Abrechnung vorzulegen! Bei Stornierung wird dieser Betrag für die Stornogebühr berücksichtigt.
  • Ankunft: Gäste müssen sich am Ankunftstag zw. 14-16 Uhr persönlich anmelden. Bei der Anmeldung müssen Camper Lichtbildausweise für alle Personen vorlegen, die beabsichtigen, auf dem Campingplatz zu übernachten, und die eventuelle Anwesenheit von Haustieren bekannt geben.
  • Camper sind verpflichtet, bei der Ankunft mitzuteilen, wenn einige von ihnen früher abreisen als andere, um sie separat zu registrieren.
  • Der Stellplatz für Wohnmobile, Wohnwagen oder Zelte wird ausschließlich vom Betreiber des Campingplatzes zugewiesen.
  • Besucher Übernachtende Besucher müssen angemeldet werden. Besuchern ist es nicht gestattet, die Duschen zu benutzen.
  • Kunden, die beabsichtigen, ihr Zelt, ihren Wohnwagen oder ihre Wohnmobil auf dem Campingplatz zu lassen und für eine oder mehrere Nächte abwesend zu sein, müssen dies mitteilen und sicherstellen, dass die entsprechende Registrierung erfolgt.
  • Vor der Abreise vom Campingplatz müssen Gäste ihre Abreise melden und die Rechnung für die erhaltenen Leistungen derzeit nur BAR begleichen. Die Rechnung kann nur während der Öffnungszeiten der Kasse in bar beglichen werden. Wir akzeptieren keine Banküberweisungen oder Schecks.
  • Jene Gäste, die eine Rechnung benötigen, müssen alle erforderlichen Firmen-Daten (einschließlich der E-Mail-Adresse und der Telefonkontaktdaten) vor dem Anreisetag mitteilen.

NUTZUNG DER CAMPINGPLATZBEREICHE

  • Stellplatz auf dem Campingplatz wird immer vom Personal des Campingplatzes zugewiesen, und alle Camper müssen sich an deren Anweisungen halten. Fahrzeuge müssen immer am zugewiesenen Stellplatz neben dem Wohnwagen oder dem Zelt oder in einem separaten, zugewiesenen Parkplatz geparkt werden. Das Parken an anderer Stelle ist strengstens untersagt; bei Verstoß muss das Auto sofort entfernt werden.
  • Abreisen oder Ankünfte von Personen während des Aufenthalts müssen am Tag der Abreise/Ankunft mitgeteilt werden.
  • Der Campingplatz kann ab 13 Uhr bezogen werden. Persönlicher Check-In von 14-16 Uhr. Sollte ein Gast nach diesen Zeiten anreisen wollen, muss dies am Anreisetag spätestens um 16 Uhr angefragt werden. Der reservierte zugewiesene Platz muss in Ruhe bezogen werden. In jedem Fall muss der Gast am nächsten Morgen 8:00 bis 10:00 Uhr sich persönlich anmelden!
  • Sollte ein Gast seinen Aufenthalt über die beim Check-in mitgeteilte Dauer hinaus verlängern wollen, muss er dies bis 10:00 Uhr am vereinbarten Abreisetag beantragen und genehmigt bekommen. Eventuell muss auf einen anderen Stellplatz umgezogen werden, somit ist auch die Abrechnung zu leisten, da pro Platz der Stromverbrauch gemessen wird.
  • Abreise persönlicher Check-out 8-10 Uhr. Der Platz ist bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Wenn eine frühere Abreise gewünscht ist (vor 8 Uhr), ist der persönliche Vortages-Check-out zw. 14 und 16 Uhr zu nutzen.
  • Um sicherzustellen, dass der Kunde während des gesamten Aufenthalts denselben Stellplatz behalten kann, liegt es in der Verantwortung des Gastes, etwas auf dem Stellplatz zu hinterlassen, um dessen Belegung während etwaiger täglicher Abwesenheiten anzuzeigen.
  • Stellplätze und Einrichtungen des Campingplatzes müssen bei der Abfahrt so hinterlassen werden wie sie bei Ankunft aufgefunden wurden.
  • Das Stromkabel muss den aktuellen Standards entsprechen.
  • Es ist strengstens untersagt, Kühlschränke, Küchen, Möbel, Spielzeug, Grills usw. im Freien (sichtbar) stehen/liegen zu lassen.

NUTZUNG VON GERÄTEN UND EINRICHTUNGEN - STROM - Wichtige HINWEISE!

  • Gebrauch von Geräten und Einrichtungen Bei Gebrauch dieser, sowie der gesamten Ausrüstung des Campingplatzes müssen Kunden alle Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen beachten und in jedem Fall die Funktionen und Zwecke einhalten, für die die verschiedenen Einrichtungen und Ausrüstungen vorgesehen sind.
  • Verwendung von Geräten Die Verwendung von Maschinen und elektrischen Systemen (Backöfen, Kühlschränken, Klimaanlagen usw.), die nicht den Standards entsprechen, die für die Nutzung auf Campingplätzen erforderlich sind, ist untersagt. Bei Nicht-Beachtung und eventuell daraus entstehende Schäden haftet der Verursacher und  werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Strom an der jeweiligen Säule wird nach Verbrauch abgerechnet.
  • Strom Es darf nur der dem Gast zugewiesene Stromanschluss dem Stellplatz zugeordnete Säule genutzt werden. Es ist strengstens untersagt, Geräte an das elektrische System anzuschließen, wenn der zugewiesene Stellplatz unbeaufsichtigt ist. Abgerechnet wird immer in voll kw/h aufgerundet auf die nächste kw/h gem. aktueller Preisliste. Es darf auf keinen Fall ein Akku jeglicher Art unbeaufsichtigt aufgeladen werden, oder über Nacht angesteckt werden! Allfällige Schäden aufgrund Missachtung (Kosten durch explodierende Akkus, dadurch resultierende Verletzungen, Verbrennungen, enstehende Brände im Camping-Areal gehen zu Lasten des Verursachers!)
  • Geschirr Das Abwaschen von Geschirr und Wäsche ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Waschmaschinen und Trockner funktionieren mit Münzen (Euro).
  • Es ist strengstens untersagt, innerhalb des Campingplatzes, Autos zu waschen, das Öl von Fahrzeugen zu wechseln usw.
  • Nutzung Sanitäranlage Waschbecken, Duschen, Pissoirs und Toiletten müssen entsprechend ihrer Funktionen verwendet werden, wobei zu beachten ist, dass es sich um sanitäre Einrichtungen handelt, die für die gemeinsame Nutzung aller Camper vorgesehen sind.
  • Minderjährige werden auf den Campingplatz nur in Begleitung von Eltern zugelassen. Kinder müssen immer begleitet werden. Die Nutzung alles Geräte, Ausstattungen und Einrichtungen durch Minderjährige erfolgt immer und in jedem Fall auf eigene Gefahr und unter der Verantwortung von Eltern und/oder begleitenden Erwachsenen. Alle Schäden werden in Rechnung gestellt.  

SICHERUNG VON PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN UND HAFTUNG BEI UNFÄLLEN AUF DEM CAMPINGPLATZ

  • Jeder Kunde ist für die sichere Unterbringung seines Eigentums verantwortlich. Daher übernimmt Sebaldus Camping keine Verantwortung für verlorene oder beschädigte Gegenstände. Der Campingplatzbetreiber lehnt auch jede Verantwortung für Unfälle oder Vorfälle innerhalb des Campingplatzes aufgrund von Fahrlässigkeit, Unfähigkeit oder Verschulden der Gäste ab.
  • Fundgegenstände: Jeder, der verlorene Gegenstände auf dem Campingplatz findet, ist verpflichtet, sie der dem Campingplatzbetreiber zu übergeben.

UMWELTSCHUTZ AUF DEM CAMPINGPLATZ

  • Entsorgung: Zur Entsorgung von Abfall sind Gäste verpflichtet, die entsprechenden Mülltonnen zu verwenden, die zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Abfall an Orten zu entsorgen, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
  • Mülltrennung: Auf dem Campingplatz ist die Mülltrennung (d. h. Papier, Karton, Glas, Dosen usw.) unter Verwendung der speziellen Behälter obligatorisch.
  • Kunden sind verpflichtet, die Ordnung und Sauberkeit des Campingplatzes aufrechtzuerhalten.

WOHNMOBILSERVICE UND CHEMISCHE TOILETTE

  • Es besteht an einer ausgewiesenen Stelle die Möglichkeit, die Entsorgung der tragbaren chemischen Toilette durchzuführen. Um diesen Service zu nutzen, ist es obligatorisch, der tragbaren chemischen Toilette die spezifischen Zusatzmittel zuzufügen.
  • Es ist strengstens verboten, Wasser in Bereichen oder abzulassen, die nicht speziell für diesen Zweck ausgestattet sind.

ORDNUNG UND ÖFFENTLICHE RUHE AUF DEM CAMPINGPLATZ

  • Camper sind verpflichtet, Ordnung und öffentliche Ruhe auf dem Campingplatz zu respektieren.
  • Die Einhaltung der Ruhe auf dem Campingplatz ist während der vom Campingplatzbetreiber festgelegten Zeiten obligatorisch, nämlich von 22:00 bis 6:30 Uhr. Während dieser Zeit ist es ausdrücklich verboten, mit Kraftfahrzeugen auf dem Campingplatz zu fahren; Geräusche zu verursachen, die den Schlaf der Gäste stören könnten; Zelte auf- oder abzubauen; laute Versammlungen abzuhalten.
  • Kunden, die nach  22:00 Uhr ankommen, müssen in Schritttempo den zugewiesenen Platz beziehen. Dies ist auch nur ausdrücklich gestattet, wenn dies bis 16 Uhr mit dem Campingplatzbetreiber besprochen      und genehmigt wurde. Der Campingplatzbetreiber behält sich vor, eventuell für diese verspätete Anreise einen Abstellplatz außerhalb des Platzes zuzuweisen oder einen Stellplatz nahe der Einfahrt zuzuweisen.

BRANDSCHUTZ & SICHERHEIT

  • Feuerlöscher, Erste Hilfe Kasten,  Der Campingplatz ist mit Feuerlöschern und einem Erste Hilfe Kasten ausgestattet (Standort auf der Infotafel ersichtlich), die alle Kunden im Falle von Bränden und/oder anderen Notfällen nutzen müssen.
  • Notfallnummern: Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144, Campingplatzbetreiber: +43 676 712 70 97  Gesundheitstelefon:  1450
  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen, außer für Grillgeräte, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für Campingplätze geeignet sind. Wenn keine Brandgefahr besteht, ist die Verwendung von Holzkohlegrills erlaubt, vorausgesetzt, der Rauch stört nicht die Nachbarn, und das umgebende Gras und Land werden nicht beschädigt.
  • Es ist verboten, leicht entflammbare Brennstoffe, Explosivstoffe usw. auf den Campingplatz zu bringen.
  • Im Falle eines Brandes auf dem Campingplatz oder in unmittelbarer Nähe ist es die Pflicht des Kunden, bei den Löscharbeiten nach Kräften zu unterstützen.

ANDERE REGELN

  • Krankheit: Jede ansteckende Krankheit muss sofort gemeldet werden.
  • Mängel-Meldungen: Gäste werden gebeten, dem Campingplatzbetreiber alle Mängel und Störungen von Installationen und verschiedenen Geräten sowie jede Verletzung von Verhaltensregeln zu melden.
  • Wichtige Mitteilungen werden am Empfang oder an der Infotafel ausgehängt und müssen von allen Gästen beachtet werden.

FOLGEN BEI NICHTBEACHTUNG DER CAMPINGPLATZREGELN

  • Gäste sind verpflichtet, alle Bestimmungen der Campingplatzregeln gewissenhaft zu beachten.
  • Verstoß: Wird ein Verstoß gegen die Campingplatzregeln nachgewiesen, kann die Geschäftsleitung die sofortige Ausweisung des für diesen Verstoß verantwortlichen Kunden anordnen.

STORNOBEDINGUNGEN

  • bis 8 Tage vor Anreise keine Stornogebühren
  • 7-4 Tage vor Anreise 50 % des Komplettpreises
  • Ab 3 Tage vor Anreise bzw. Nicht-Anreise 100 % des Komplettpreises.

VERFRÜHTE ABREISE:

  • 50 % der restlichen nicht genutzten Reservierungszeit.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wir akzeptieren derzeit ausschließlich Barzahlung.